Liebe Jugendliche, liebe Jugendverantwortliche,
der Jugendsonntagsfonds stellt finanzielle Mittel für die Umsetzung deiner Ideen in der kirchlichen Jugendarbeit zur Verfügung. Die Richtlinien wurden entrümpelt, vereinfacht und digitalisiert. Somit wünschen wir dir viel Elan beim Durchstarten mit deinen Jugendlichen!
Vergaberichtlinien für die Mittel des Fonds JUGENDSONNTAG (gültig ab 1. Jänner 2026)
Am Dreifaltigkeitssonntag (1. Sonntag nach Pfingsten) gibt es eine Kollekte für die Jugendarbeit
in der Diözese Linz. Die Kollekte wird wie folgt verwendet:
| Was wird gefördert? | ||||||||||||||||||||||
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Veranstaltungen innerhalb der Diözese Linz:
Unterstützung für Einzelpersonen (14-30 Jahre, wohnhaft in OÖ):
Sonstiges Förderbereiche:
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| Was wird nicht gefördert? | ||||||||||||||||||||||
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Nicht gefördert werden
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| Mit welchen Summen wird gefördert? | ||||||||||||||||||||||
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Über die Höhe der Förderung entscheidet das Diözesanvorstand der kj oö.
Die Höchstwerte der Förderung werden jährlich per 1. September an den VerbraucherpreisIndex indiziert. Die angepassten Fördersummen werden buchhalterisch auf die nächsten 5 € gerundet (Ausnahmen: Veranstaltungen in der kirchlichen Jugendarbeit pro Tag und TN und Orientierungstage auf 1 €) |
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Formale Richtlinien für die Vergabe |
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Das Ansuchen an den Jugendsonntagsfonds kann im Vorhinein oder bis maximal 3 Monate nach Abschluss eingereicht werden. Bei Veranstaltungen und Projekten erfolgt die Auszahlung immer im Nachhinein und es sind Rechnungen in der Höhe der Fördersummen vorzulegen. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich, über kj-ooe.at/jugendsonntagsfonds
Weitere Auskunft bei: Katholische Jugend Oberösterreich Kapuzinerstraße 84, 4020 Linz T 0732 7610 – 3311 E kj@dioezese-linz.at
Diese Richtlinien können nur mit 2/3-Mehrheit des kj-Diözesanrats geändert werden. |