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Jugendsonntags-Fonds

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    Liebe Jugendliche, liebe Jugendverantwortliche, 

     

    der Jugendsonntagsfonds stellt finanzielle Mittel für die Umsetzung deiner Ideen in der kirchlichen Jugendarbeit zur Verfügung. Die Richtlinien wurden entrümpelt, vereinfacht und digitalisiert. Somit wünschen wir dir viel Elan beim Durchstarten mit deinen Jugendlichen! 

     

     

    Jetzt Förderung beantragen! (zum Onlineformular)

    Richt linien

    Vergaberichtlinien für die Mittel des Fonds JUGENDSONNTAG (gültig ab 1. Jänner 2026) 

     

    Am Dreifaltigkeitssonntag (1. Sonntag nach Pfingsten) gibt es eine Kollekte für die Jugendarbeit 
    in der Diözese Linz. Die Kollekte wird wie folgt verwendet:

    • 80 % der Kollekte: für die breite kirchliche Jugendarbeit (Diözesanstelle kj oö)
    • 20 % der Kollekte: für den Fonds "Jugendsonntag"

     

    Was wird gefördert? 

    Veranstaltungen innerhalb der Diözese Linz:

    • Gründung von Initiativen der kirchlichen Jugendarbeit innerhalb der Diözese Linz. Darunter fallen: 

      • Jugendgruppen 

      • Jugendtreffs 

      • Jugendchöre 

      • und Vergleichbares 

    • Veranstaltungen in der kirchlichen Jugendarbeit, die

      • min. 5 Stunden dauern &

      • min. 10 Teilnehmende haben.

    • Größere innovative Veranstaltungen und Projekte der kirchlichen Jugendarbeit (einmalige Förderung)

    • Mehrtägige Orientierungstage mit Übernachtung,

      • nach dem Konzept der kj oö

      • über das OT-Büro der kj oö

    Unterstützung für Einzelpersonen (14-30 Jahre, wohnhaft in OÖ):

    • Teilnehmende an einer Veranstaltung im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit, auf die folgende Kriterien zutreffen:

      • Arbeitslosigkeit

      • Asylwerbendenstatus

      • Sonstige nachweisbare Gründe, die eine Teilnahme finanziell erschweren

    •  Freiwillige Sozialeinsätze und Zivildienste im Ausland sowie Gedenkdienste, wenn

      • der Einsatz mindestens 2 Monate dauert

    Sonstiges Förderbereiche:

    • Kosten für Verleihmaterial der kj oö (es werden ausschließlich Ansuchen von Jugendgruppen akzeptiert)

      • Ton- und Lichttechnik

      • Kameratechnik

      • Verleih der kj oö

    • Preise und Ehrungen für besonderes Engagement in der kj oö

    • Sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit der kirchlichen Jugendarbeit (z.B. nicht 
      versicherte Schadensfälle)

    Was wird nicht gefördert?

    Nicht gefördert werden 

    • Veranstaltungen für Kinder, bei denen das Durchschnittsalter der Teilnehmer*innen unter 14 Jahren liegt (z.B. Jungscharlager) 

    • Bauprojekte und Ausstattungen von Jugendräumen

    • Veranstaltungen und Projekte der Diözesanebene der kj oö und der KJS Linz 

    • Veranstaltungen und Projekte im Rahmen der Firmvorbereitung

    • Eintägige Orientierungstage

    Mit welchen Summen wird gefördert?

    Über die Höhe der Förderung entscheidet das Diözesanvorstand der kj oö. 

     

    Höchstwerte

      Gründung von Initiativen in der kirchlichen Jugendarbeit 

      Maximal 125 € 

      Veranstaltungen in der kirchlichen Jugendarbeit 

      pro Tag und TN 6 €  (maximal 210 €) 

      Größere innovative Veranstaltungen und Projekte 

      Maximal 515 € 

      Mehrtägige Orientierungstage 

      Pro Tag und TN 9 € 

      Veranstaltungsteilnahme von Einzelpersonen 

      Maximal 75% der Teilnahmekosten, Deckelung bei 210 € 

      Sozialeinsätze, Gedenk- und Zivildienst im Ausland 

      Maximal 515 € 

      Gedenkdienst im Inland 

      Maximal 125 € 

      Verleihkosten   Maximal 150 €

      Ehrungen von Ehrenamtlichen (Einzelperson) 

      Maximal 210 € 

      Ehrungen von Ehrenamtlichen (Gruppen) 

      Maximal 515 € 

      Sonstige Ausgaben 

      Maximal 1.030 € 

     

    Die Höchstwerte der Förderung werden jährlich per 1. September an den VerbraucherpreisIndex indiziert. Die angepassten Fördersummen werden buchhalterisch auf die nächsten 5 € gerundet (Ausnahmen: Veranstaltungen in der kirchlichen Jugendarbeit pro Tag und TN und Orientierungstage auf 1 €)
     

    Formale Richtlinien für die Vergabe

    Das Ansuchen an den Jugendsonntagsfonds kann im Vorhinein oder bis maximal 3 Monate nach Abschluss eingereicht werden. Bei Veranstaltungen und Projekten erfolgt die Auszahlung immer im Nachhinein und es sind Rechnungen in der Höhe der Fördersummen vorzulegen. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich, über kj-ooe.at/jugendsonntagsfonds

    Förderungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und nach Beratung im Diözesanvorstand der kj oö gewährt werden.

    Einreichungen beim Jugendsonntagsfond sind nach erstmaliger Bearbeitung im Diözesanvorstand der kj oö drei Monate gültig. Nach Ablauf des Zeitraums werden die Ansuchen ruhend gestellt und erst wieder aufgenommen, wenn die angeforderten Unterlagen von der ansuchenden Person übermittelt werden.

     

    Weitere Auskunft bei:

    Katholische Jugend Oberösterreich

    Kapuzinerstraße 84, 4020 Linz

    T 0732 7610 – 3311

    E kj@dioezese-linz.at

     

    Diese Richtlinien können nur mit 2/3-Mehrheit des kj-Diözesanrats geändert werden.
    Die vorliegende Fassung wurde im 3. Diözesanrat der kj oö am 8. Jänner 2026 beschlossen und gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2026

     

     

    Jetzt Förderung beantragen! (zum Onlineformular)

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    Vergaberichtlinen Jugendsonntagsfonds 2026
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    Gründung einer Initiative kirchlicher Jugendarbeit
    Kontakt
    Stefanie Lepka
    Assistentin der Teamleitung
    T.: 0732 7610 - 3311
    M.: 0676 8776 - 3311
    E.: kj@dioezese-linz.at

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    https://www.kj-ooe.at
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