Liebe Jugendliche, liebe Jugendverantwortliche,
der Jugendsonntagsfonds stellt finanzielle Mittel für die Umsetzung deiner Ideen in der kirchlichen Jugendarbeit zur Verfügung. Die Richtlinien wurden entrümpelt, vereinfacht und digitalisiert. Somit wünschen wir dir viel Elan beim Durchstarten mit deinen Jugendlichen!
Vergaberichtlinien für die Mittel des Fonds JUGENDSONNTAG (gültig ab 1. September 2021)
Am Dreifaltigkeitssonntag (1. Sonntag nach Pfingsten) gibt es eine Kollekte für die Jugendarbeit in der Diözese Linz. Der Großteil (80 %) der Kollekte kommt der breiten kirchlichen Jugendarbeit (Diözesanstelle kj oö) zugute. 20 % der Kollekte werden dem Fonds "Jugendsonntag" zur Verfügung gestellt.
Was wird gefördert? | ||||||||||||||||||||
Gefördert werden
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Was wird nicht gefördert? | ||||||||||||||||||||
Nicht gefördert werden
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Mit welchen Summen wird gefördert? | ||||||||||||||||||||
Über die Höhe der Förderung entscheidet das Diözesanteam der kj oö.
Die Höchstwerte der Förderung werden jährlich per 1. September an den Verbraucherpreis-Index indiziert. Die angepassten Fördersummen werden buchhalterisch auf die nächsten 5 € gerundet (Ausnahmen: Veranstaltungen in der kirchlichen Jugendarbeit pro Tag und TN und Orientierungstage auf 1 €). |
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Formale Richtlinien für die Vergabe |
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Das Ansuchen an den Jugendsonntagsfonds kann im Vorhinein oder bis maximal 3 Monate nach Abschluss eingereicht werden. Bei Veranstaltungen und Projekten erfolgt die Auszahlung immer im Nachhinein und es sind Rechnungen in der Höhe der Fördersummen vorzulegen. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich, über kj-ooe.at/jugendsonntagsfonds
Förderungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und nach Beratung im Diözesanteam der kj oö gewährt werden.
Einreichungen beim Jugendsonntagsfond sind nach erstmaliger Bearbeitung im Diözesanteam der kj oö drei Monate gültig. Nach Ablauf des Zeitraums werden die Ansuchen ruhend gestellt und erst wieder aufgenommen, wenn die angeforderten Unterlagen von der ansuchenden Person übermittelt werden.
Weitere Auskunft bei: Katholische Jugend Oberösterreich Kapuzinerstraße 84, 4020 Linz T 0732 7610 – 3311 E kj@dioezese-linz.at
Diese Richtlinien können nur mit 2/3-Mehrheit der kj-Diözesanleitung geändert werden. Die vorliegende Fassung wurde in der 111. Diözesanleitung der kj oö am 17. September 2024 beschlossen und gilt rückwirkend ab 1. September 2024. |