Versicherungs-Schutz
für Ehrenamtliche Mitarbeite:innen in der Diözese Linz
Für die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen auf Dekanats-, Regions- und Diözesanebene und in vielen Pfarren (Achtung: Nicht alle Pfarren sind dem Rahmenvertrag beigetreten!) wurde darüber hinaus bei derselben Versicherung auch eine KFZ-Vollkaskoversicherung abgeschlossen.
Informationen und Formulare finden Sie unter
H www.kirchenversicherung.at
Haftpflichtversicherung
- Personenkreis
Die Haftpflichtversicherung umfasst alle MitarbeiterInnen, die ehrenamtlich für die Katholische Kirche in der Diözese Linz tätig werden. Diese Tätigkeit kann sein: in einer Pfarre, im Rahmen der Kath. Aktion, in der kirchlichen Erwachsenenbildung, bei Caritasprojekten, bei Besuchsdiensten, bei kirchlichen Festen, in der Arbeit mit Gruppen und Freizeitveranstaltungen (z. B.: Jungscharlager...), kurz, alles was in kirchlicher Trägerschaft stattfindet. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Tätigkeiten im Inland und im Ausland. - Deckung
Versichert sind Personen – und Sachschäden an Dritten (nicht der Diözese, der Pfarre etc.) für die der/die betreffende MitarbeiterIn und damit die Diözese, Pfarre, sonstige Einrichtung haftbar gemacht werden kann. Die Versicherung hilft im Schadensfall entweder nachzuweisen, dass kein Schadenersatzanspruch besteht (Ablehnung) oder sie kommt für den Schaden auf (Erfüllung), sofern dieser nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Achtung! Schäden die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit an kirchlichem Eigentum verursacht werden, sind als Eigenschäden nicht versichert und von der Pfarre bzw. betroffenen kirchlichen Einrichtung zu tragen.
Auch Gegenstände von Teilnehmerinnen an Veranstaltungen sind nur dann versichert, wenn sie durch Verschulden der ehrenamtlich Tätigen beschädigt wurden oder an die betroffene Pfarre/Einrichtung verliehen wurden. - Hinweis: Veranstalterhaftpflicht
Manche Gemeinden verlangen von VeranstalterInnen von meldepflichtigen Veranstaltungen (z. B. Kabaretts, Konzerte, Theater, Pfarrball ...) aufgrund des OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetzes die Vorlage einer Bestätigung, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Eine solche Bestätigung finden sie auf der eingangs genannten Homepage unter „Services“. Achtung ! Nur aufgrund gesonderter Meldung ist das Abbrennen von Feuerwerken versicherbar. - Nähere Details finden Sie auf der eingangs genannten Homepage unter den „Infodateien“.
Unfallversicherung
- Die Unfallversicherung ersetzt Bergungskosten und bietet Leistungen für Ehrenamtliche, die im Rahmen ihres kirchlichen Engagements in einem Ausmaß zu Schaden kommen, dass das Schadenereignis dauernde Invalidität nach sich zieht. Darüber hinaus ermöglicht sie Leistungen an Hinterbliebene von Menschen, die im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements zu Tode gekommen sind.
- Nähere Details finden Sie auf der eingangs genannten Homepage unter den „Infodateien“.
KFZ-Kaskoversicherung
- Die Kasko-Versicherung deckt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, die nicht durch andere Versicherungen gedeckt sind, wenn der/die Geschädigte beim Schadenseintritt im Auftrag einer teilnehmenden Pfarre, der Diözese, der Region oder eines Dekanats unterwegs war.
- Es gilt ein Selbstbehalt von € 300,- sowie eine Höchstentschädigungsgrenze von € 30.000,-. Vor der KFZ-Reparatur ist die Zustimmung der Versicherung einzuholen.
- Nähere Details finden Sie auf der eingangs genannten Homepage unter den „Infodateien“.
Schadensabwicklung
- Wenn ein Schadensfall eintritt, meldet der jeweilige kirchliche Träger (Pfarre, Dekanat, zuständige Gliederung der Katholischen Aktion oder die Diözesanstelle des Katholischen Bildungswerkes bei überpfarrlichen Aktivitäten) den Schaden. Ansprechpersonen und Formulare stehen auf der eingangs erwähnten Homepage unter „Schadensmeldung“ zur Verfügung.
- Es ist ratsam, bei Vorkommnissen, die einen Versicherungsanspruch nach sich ziehen könnten, auf jeden Fall eine Meldung zu machen, damit geprüft werden kann, ob ein solcher Anspruch besteht. Ansonsten ist es schwierig, vielleicht erst Wochen nach einem Vorkommnis eine Schadensmeldung zu machen.
- Versicherungsfälle im Bereich des KBW: In jedem Schadensfall ist unverzüglich die KBW-Diözesanstelle, T 0732 7610 - 3215 zu kontaktieren.
- Bei Schwierigkeiten in der Abwicklung kann der Versicherungsberater der Diözese Linz, Mag. Karl Weiss, 0662-453657 oder E karl.weiss@salzburg.edinger.at beigezogen werden.
Kontaktstelle bei Schadensfällen im Bereich Katholische Jugend
T 0732 7610 - 3311
E kj@dioezese-linz.at