Kinderrechte-FAQ
Was ist am 20. November?
Tag der Kinderrechte! Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen.
Was ist eine „Kinderrechtskonvention“?
Genau genommen heißt es „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“. Damit ist eine Sammlung verschiedenster Rechte, die jedes Kind haben sollte, gemeint.
Wer hat die Kinderrechtskonvention beschlossen?
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN oder auch UNO). Die Generalversammlung der UN tritt einmal jährlich zusammen, eingeladen sind Vertreter*innen aller 193 Mitgliedsstaaten. Einige wenige Länder sind nicht Mitglieder der UN, darunter die Republik Kosovo, Taiwan oder auch der Vatikan.
Wie viele Kinderrechte gibt es?
Die Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel, einige davon behandeln jedoch juristische und organisatorische Belange, zum Beispiel Art. 48, der festlegt, dass das Übereinkommen allen Staaten zum Beitritt offensteht. Diese abgezogen kann man von 41 echten Kinderrechten sprechen. Im Anschluss an die Kinderrechtskonvention wurden zwei Zusatzprotokolle beschlossen, welche die bestehenden Kinderrechte präzisieren.
Wo gelten die Kinderrechte überall?
Die Kinderrechtskonvention wurde von 166 Staaten unterzeichnet und von 130 Staaten, darunter Österreich (01.Februar 2002), ratifiziert (Stand 09. Juni 2017), das heißt, sie haben bestätigt, dass sie diese Rechte in ihre Landesgesetz übernehmen wollen. Die Ratifizierung der Kinderrechte hat leider keinen rechtsverbindlichen Charakter, das bedeutet, die konkrete Umsetzung der Kinderrechte ist den jeweiligen Staaten überlassen.
Was passiert, wenn ein Kinderrecht übertreten wird?
Viel zu wenig. Genau hier liegt die Crux an den Kinderrechten in ihrer momentanen Umsetzung – sie sind nicht bindend und nicht einklagbar. Derzeit sind in Österreich lediglich acht Kinderrechte in der Verfassung verankert und damit auch einklagbar. Ein Beispiel dafür: In Artikel 31 ist das Recht des Kindes auf Freizeit und Spiel festgeschrieben, ebenso das Recht auf „geeignete Möglichkeiten“ zur Freizeitgestaltung. Leider werden auch in Österreich immer noch Wohnanlagen ohne ausreichende Spielmöglichkeiten für Kinder gebaut und es gibt keine Möglichkeit, außer dem guten Willen des/der Erbauer*in, dies zu ändern. Deshalb setzt sich die Jungschar gemeinsam mit vielen anderen Organisationen für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung ein.
Was bringt´s, wenn die Kinderrechte in der Verfassung stehen?
Kinder wären endlich nicht mehr nur vom guten Willen anderer abhängig! Wenn momentan Kinderrechte verletzt werden, gibt es keine Möglichkeit, diese Rechte auch einzuklagen. Das wäre dann anders.
Wer beschäftigt sich mit Kinderrechten?
In Österreich wurde ein Nationaler Aktionsplan erstellt, der die Anstrengungen im Bereich der Kinderrechte koordinieren soll. Zusätzlich arbeiten diverse NGOs im Bereich Kinderrechte, zum Beispiel das Netzwerk Kinderrechte.
Dies ist die österreichweite Dachorganisation, die sich für Kinderrechte einsetzt. Mitglieder sind unter anderem die Jungschar, die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Pfadfinder*innen, die Kinderfreunde…
Ich würde gern mehr erfahren und meine Kinder informieren…
- Auf der Homepage des Netzwerks Kinderrechte findest du viel Wissenswertes über die Kinderrechte.
- Die Homepage des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend informiert über aktuelle Projekte etc.
- Im Jungscharbüro kannst du dir gratis Plakate und Postkarten abholen, außerdem noch den Kinderrechte-Folder für deine Kinder. Dort werden die Kinderrechte einfach und spielerisch erklärt.
- Auf der Homepage der Katholischen Jungschar Österreich gibt es Wissenswertes und ganz viele Materialien zu den Kinderrechten. Jedes Jahr steht bei der Jungschar ein Kinderrecht im Fokus, zu welchem es dann viele Ideen gibt, wie man mit Kindern dazu arbeiten oder Aktionen planen kann.
- Die Kinderrechte mit Icons, Logos und auch als Plakat für Kinder findest du auf der Seite der UNICEF für Kinderrechte.
Bei Fragen zu den Kinderrechten wende dich gerne im Jungscharbüro an
Text von
Jana Hofer (Organisationsreferentin der KJS Linz)
Februar 2022